Langendorf
Langendorf stand vom Jahre 530 n.Chr. bis 630 n.Chr. unter der Herrschaft der fränkisch-merowingischen Könige, von 630 bis 717 unter den fränkisch-thüringischen Herzögen,
von 717 bis 1000 im fränkischen Saalgau unter den Karolingern, von 1000
bis 1279 unter den Grafen von Trimberg, von 1279 bis 1803 im Amt Trimberg unter
den Fürstbischöfen von Würzburg, von 1803 bis 1805 unter
den Kurfürsten von Bayern, von 1805 bis 1813
im Herzogtum Franken unter dem Herzog von Toskana, von 1814 bis 1918 im Königreich Bayern, ab 1918 im Freistaat Bayern.
Langendorf ist Pfarrdorf und einstens Marktflecken, eine alte Siedlung. Nach der Besetzung unseres Gebietes durch die Franken gehörte Langendorf zum Herzogtum "Ostfranken". Dieses war in Gaue eingeteilt, darunter auch der ,,Saalgau", der urkundlich zum ersten Male im Jahre 716 n.Chr. genannt wird. In diesem Jahre schenkte Hetan II. dem heiligen Willibrord Güter in Hammelburg zur Gründung eines Klosters. So steht unsere Gegend mit der ersten Einführung des christlichen Glaubens in engstem Zusammenhang.
Langendorf dürfte einer der ältesten und bedeutendsten Orte dieser Zeit gewesen
sein, zudem es später die Mutterpfarrei der Umgegend wurde. Näheres und genauere
Jahresangaben sind heute nicht mehr bekannt oder vorzufinden. Urkundlich wird
Langendorf auch noch im Jahre 811 n.Chr. genannt. Nach der fuldaischen Schenkungsurkunde
schenkten im Jahre 811 die Brüder Mettiho und Reginperaht dem Kloster Fulda
20 Morgen Feld in Langendorf (Langentherpfe) als Almosen für ihre Eltern.
Die Urkunde ist ausgefertigt im Kloster zu Fulda, im Jahre 43 der Regierung
Kaiser Karls des Großen (811 n.Chr.). Im Juli 815 n.Chr. schenkte Walahfrid
demselben Kloster eine Wiese in Langendorf, am 9. März 830 Gisahild ihren ganzen
Besitz dem Kloster Fulda. Diese Urkunde wurde ausgestellt in Hamalunburg (Hammelburg)
im 17. Jahre der Regierung des Frankenkönigs Ludwig.
Langendorf war befestigt mit einem Wallgraben, Wurfzaun, 2 Torhäusern und an der Seite, gegen die Saale zu, mit einer hohen Mauer, Aspernmauer genannt. Der Friedhof um die Kirche war ebenfalls befestigt mit einer hohen Mauer. In der Mauer befanden sich alte Keller für Vorräte und zum Schutz bei Überfällen; dann war dies die letzte Zuflucht und Verteidigungsstätte.
Die Keller bestehen heute.
Unter der schwachen und unfähigen Regierung der Nachfolger Karls des Großen begann der Verfall der Gaufassung im fränkischen Bereich. Kaiserliche Beamte und reiche Adelige rissen nach und nach für größere und kleinere Gebiete die Gewalt an sich. Sie bauten feste Burgen, von denen sie ihre Gebiete selbständig beherrschten. So bildeten sich in unserer Gegend die Herrschaften der Reichsdynastien von
Trimberg, die auf ihrer Stammburg herrschten. Zur Herrschaft der Grafen von Trimberg gehörten Langendorf, Euerdorf, Oberthulba,
Ramsthal, Wasserlosen, Wülfershausen, Schwebenried, Burghausen, Altbessingen,
Gauaschach, Elfershausen, Engenthal, Westheim, Nüdlingen, Winkels und zeitweise auch Arnstein. Bei der Schwäche der kaiserlichen Regierung nahm die Unsicherheit, Faustrecht und Raubrittertum immer mehr zu, so daß selbst mächtige Grafen, wie die
Trimberger, sich dessen nicht mehr verwehren konnten. Sie stellten sich deshalb unter dem Schutze noch mächtigerer Herren. So machte Graf Konrad von Trimberg im Jahre 1226 seine Burg dem Bischof von Würzburg
lehnbar, d.h. er übergab sie dem Bischof und erhielt sie von ihm wieder zum Lehen. Der Bischof hatte dann die Pflicht, seinen Lehensmann gegen Angriffe Dritter zu schützen. Im Jahre 1279 übergab Konrad III. sein Schloß samt Herrschaft dem Stifte Würzburg und ging ins Kloster, wo er 1280 starb. Mit diesem Vermächtnis kam Langendorf zum Hochstift Würzburg. Aus diesen übergebenen Gebieten der Herrschaft von Trimberg wurde das würzburgische Amt Trimberg gebildet, das dann der Amtmann auf der Trimburg verwaltete.
Die Rechtsprechungen lagen in geringen Sachen beim Gericht (Dorfgericht) für schwere Vergehen beim Zehntgrafen
(Zehntgericht). Auch Langendorf hatte sein Dorfgericht und seine Gerichtsordnung, auch Gemeinerrecht und Weistumb genannt, welches jedes Jahr auf der Kirchweih
(Welzestag) aufgelegt und zu recht gesprochen wurde und folgenden Wortlaut hat:
1. Sprechen wir zu Recht, daß auf Sankt Veits abends um unsere Zeit ein jeder der zu Langendorf ist oder allda ankommt, frei und Geleit haben soll bis auf den
Kirchweihwelzestag, so die Sonne zur Ruhe geht, ohne die so frischen Mord getan haben, dieselben haben keine Befreiung
2. Item: ein jeder Hausgenosse soll auf dem Kirchweihwelzestag zu Gericht und bei der Ruh sein.
3. Wer Zeit hat vor dem Kirchhof umb und umb auf einer Gertenstange ist zollfrei.
4. Unser hoher Fürst und Herr hat allen möglichen Gebot und Verbot allhie und zu besichtigen, Metzen, Maß und Gewicht und wo Unrichtigkeit (Ungerechtigkeit) befunden wird, die tut seine Gnad zu strafen.
5. Ihm unser hoher Fürst und Herr hat Macht auf Veitsabend unserer Kirchweih, ein Fuder Wein Kaufmannsgut, umb ein gleiches Teil durch seinen Schultheissen auszuschenken, und ob er nicht aufgeht, so soll er 14 Tage davon schenken und darnach jedem Hausgenossen seinen Teil ins Haus schicken.
6. So man soll Reissen die Herrschaft nach, so soll die Gemeinde einen halben Wagen haben samt den Hofleuten, die da sitzen auf dem Hof, der unseres Herrn von Aura ist, und die von Machtilshausen einen halben Wagen.
7. Es sind Zehntshöf um den Anger und welche darauf feil halten, denen ist man nicht zu wehren übers Jahr, davon geben die Hofriethen ihr jeder vier Marktsheller.
8. Item: es ist von Alters her kommen, das kein Gut, kein Betthaupt gibt.
9. Es ist auch kein Freigut zu Langendorf, sie sind alle Beeth und Dienstschaft.
10. Wer den Getreidezehnt zum zweiten Teil inne hat, der soll den ganzen Ochsen halten übers Jahr ohne den Männerschaden (Bulle).
11. So soll der Pfarrer von dem 3ten Teil den Beerenhalten auch den Männerschaden (Eber).
12. Wären Schafe hier, so sollen unseres Herren von Aura Hofleut den Staar halten (Schafbock).
13. Item: der Hofmann soll haben ein Falltor oben an die Mühlgasse und wäre es, daß Schaden geschehe von Vieh und das Falltor nicht davor wäre, so ist man nicht zu rügen. Ist das Falltor aber da und geht das Vieh Schaden, so muß man rügen.
14. Item: es ist auch Recht, ob ein Hirte des anderen Vieh nicht hinaustreiben, er soll das Hofmannsvieh auslassen und mit den anderen Vieh austreiben, und so offt die Hofmännin backet, so soll sie den Hirten einen Perten backen und ihm geben nach ihrer Ehre und dess Hirten nutzen.
15. Item: der Hofmann hat das Recht, wann er das Wasser.
16. Er soll dem Pfarrer 7 Stößer unverpfründet für den rechten Hirten geben, hat er aber ein mehres, die soll er
verpfründen.
17. Item: dem Kirchner sollen 4 Stößer unverpfründet gehen.
18. Vom Freiboten sollen 4 Stößer unverpfründet gehen.
19. Item: es ist von Alters her kommen, und sprechens das auch zu Recht daß nicht mehr als 4 Rügen an die Zehnt Aura gehen. Zwischen den langen Stein und roten Rein, so die den Schuldheissen für kommt, so sollten sie gen Aura gerügt werden und sind dies die Rügen Waffengeschrei, fließende Wund mit gewaffneter Hand, Diebstahl und frischer Mord.
20. Item: es ist von Alters her kommen und sprechen, daß auch zu Recht, das drei Gerten von der Saal sind bis an die Steig so
versteint, und wer es sagt, daß die von Machtilshausen bedürftig wären mit ihrem Vieh zu tränken, so sollen sie Macht haben, die Weg ein- und auszufahren ohne Schaden.
21. Item: wo unser Hirt von Langendorf mit unserem Vieh hinfahrt, da mögen die von Machtilshausen mit ihrem Vieh nach fahren mit ihrem rechten Hirten. Wir wollen allweg vor und sie nachfahren in ihrem Gehölz, und was unseren Hirten verboten ist, das soll ihren auch verboten sein, und wie das Pfand unsere Hirten lassen oder nehmen und ihrem Hirten nehmen oder geben dawieder hat niemand einzuwenden.
22. Was uns verboten ist zu Wald und zu Dorf, das soll ihnen auch verboten sein; und welcher das übergeht, soll verbüßt werden wie von Alters her kommen.
23. Ob sie von Machtilshausen gedrungen würden, so sollen wir sie zu Langendorf einlassen und die von Machtilshausen sollen das Dorf treulich helfen erhalten.
24. Wenn die von Machtilshausen die Hänge verbrechen und welchen dies geschehen, derselbige soll verbüßen im Nassen und bei der Buß die darauf gesetzt und dabei es verboten ist und wo es nicht geschehe, so soll der Freibott von Langendorf nach Machtilshausen gehen und die Buß fordern. Wenn derselbige sich widern würde, so soll der Freibott zum Schuldheissen gehen und ihm das ansagen. Danach soll den Schuldheissen von Stund an von demjenigen Pfand geben, das mögen die von Langendorf versetzen für ihre Buß ohne alte Hindernisse.
25. Item: Man hält alle Jahre auf Sankt Veitstag ein Freigericht, und auf Martini das heegt ein Keller von Euerdorf in unseres hohen Fürsten und Herrn Namen. Wer sonsten im Jahre zurecht hat, der muß es kaufen umb die Schöpfen nehmlich umb 6 Pfund ...
Auszüge aus dem ersten Saatgaubuch (Saatbuch): Langendorf gehörte zur Zehnt Aura; den Vorsitz führte der
Zehntgraf. Demselben waren vierzehn Schöffen beigegeben. Langendorf mußte seinen Zehntschöffen stellen. Bei Zehntgerichtsverhandlungen in bürgerlichen Sachen mußten aus dem Zehntgerichtsbezirk 61 Mann erscheinen in Wehr, d.h. mit Waffen, um den
Zehntgrafen, den Kläger und die Schöffen zu schützen. Langendorf mußte 6 Mann in Wehr hinzu abstellen.
Langendorf hatte ein Frühmeß-Benefizium, welches die Peter allda fundiert hatten,
d.h. die Familie Peter hatte das Benefitium gestiftet. Der Name Peter findet
sich längere Zeit hier unter den ansässigen Familiennamen vor. Ein Geistlicher
aus dieser Familie hatte im vorgerückten Alter das Anrecht auf diese Frühmessestelle.
Es finden sich folgend: Item hat solch Benefitium eine Behausung ober der Linden
getragen, aber kein gemein Recht. Item: 24 Gulden 27 he jährlicher Pension vom
hingeliehenem Geld, und haben solcher von Westheim die und Langendorf gegen
Versicherung inne, baut das Gotteshausregister. Item 2 Pfund jährlicher Zins
von einem Garten. Das Frühmeß-Benefitium wurde nach Rannungen verlegt, wahrscheinlich,
weil Langendorf 1635 durch die Schweden vollständig niedergebrannt wurde und
von da an bis 1640 als Wüstei öde lag. Über die Jagdgerechtigkeit findet sich
folgendes: Unser gnädiger Fürst und Herr von Würzburg haben uff dieser ganzen
Gemarkung die hohe und die niederen Jagend Vogel und anderes Kleinweidenwertes-Gerechtigkeit,
allein und sonsten niemand, und seint die Untertanen in der Jagden die Herren
zu führen und jagen zu helfen schuldig. Über die vogtliche Obrigkeit findet
sich folgender Hinweis:
sind alle Einwohner unseres hohen Fürsten und Herrn mit der Vogtei und Zehntbarlichen Obrigkeit verwandt und zugetan, gibt jeder Hausiger (=Hauseigentümer) jährlich ein Fassnachthuhn oder jetziger Zeit für einen 12 neue Pfennig, und seind in solchem Dorf in die 80 Mannschaften, dabei ist zu wissen, das in diesem Dorf in die Gemein einen unbebauten Freihof hat, welcher mit der Liegenschaft Kuntz von Thüngen zu Waizenbach und Ditruhen von Echtem von Mespelbrunn jedem zum halben Teil angehörig. Dieser Hof ist mit Erbhuldigung Vogtei, Schatzung (=Schätzung), Umlagen, Frohnen und Diensten dem Stift Würzburg nicht zu geben. Seind jetziger Besitzer welche sonsten andere Güter haben, würzburger Untertanen Jörgen von Thüngens Erben und Thomas Wattrab zu Machotsaußen
(Machtilshausen?) jeder die Hälfte.
(Auszug aus der Langendorfer Chronik, in altdeutsch handschriftlich niedergeschrieben von dem ehemaligen Gemeindeschreiber
Ludwig Schuhmann, gest. 1977)
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Geschichtliches |
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| U 4 1713 X.3. Bischof Johann Philipp von Würzburg verleiht Langenorf im Jahre 1713 drei offene, freie Jahrmärkte, nachdem die Gemeinde lt. eigenen Angaben vor der schwedischen Kriegszeit schon diese Märkte besessen hatte, aber ihre Dokumente durch den Brand verloren gingen. Die drei Märkte wurden an folgenden Tagen abgehalten: Auf den Sonntag vor St. Matthia, auf den Sonntag vor St. Philippe und auf den Sonntag vor St. Andrea. | |
| Einer der Keller in der Friedhofsmauer, die lt. Chronik Vorratskeller waren und bei Überfällen auch letzte "Zuflucht und Verteidigungsstätte." Somit gehören diese Keller zu den ältesten dörflichen Bauten, die den Brand von 1635 überdauert haben. | |
| Das "Aschebrennerhaus" (auch Bräuhaus) benannt nach dem Verwendungszweck, da hier früher Pottasche hergestellt wurde, ist heute das älteste Anwesen in Langendorf. Es hatte den Brand von 1635 wohl ebenfalls überstanden. -Die Pottasche wurde damals zum Waschen verwendet.- | |
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